Immobilienbewertung: Wichtige Eckpunkte und häufige Fragen
Eine aussagekräftige Immobilienbewertung ist entscheidend für die Preisfindung und den erfolgreichen Verkauf einer Immobilie. Hier sind einige der wichtigsten Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, sowie ein Tool das mir hilft, Sie bei der Immobilienbewertung zu unterstützen.
Es gibt diverse Eckpunkte, die entscheidend sind, um eine aussagekräftige Immobilienbewertung und die damit verbundene Preisfindung herauszuarbeiten. Häufig gehörte Argumente sind zum Beispiel: „Der Nachbar von gegenüber hat für XY € verkauft, dann ist unser Objekt mindestens XY € wert.“ – So einfach ist es jedoch leider nicht. Hierfür ist es nötig, alle Informationen zu berücksichtigen.
Erbpachtgrundstück
Ist das Grundstück ein Erbpachtgrundstück?
Grunddienstbarkeiten
Gibt es eingetragene Grunddienstbarkeiten, die entscheidend für die Nutzung sind?
Baugenehmigungen
Sind alle Bauten mit offizieller Genehmigung erbaut worden?
Bergschäden
Gibt es Bergschäden in der Region oder sogar einen Bergschadenverzicht?
Das alles sind unter anderem entscheidende Informationen, die entsprechend herausgearbeitet werden müssen, um eine qualifizierte Immobilienbewertung zu erhalten. Dennoch haben Sie hier die Möglichkeit, eine grobe Einschätzung zu Ihrer Immobilie zu erhalten. Die genauen Parameter können wir dann gerne in einem persönlichen Gespräch klären.
Bergbau und seine Auswirkungen auf Immobilien in Moers
Ein wichtiger Punkt, welcher in Moers und direkter Umgebung immer geprüft werden sollte, ist, ob das Objekt in einem ehemaligen Bergbaugebiet liegt und vielleicht sogar ein Bergschadenverzicht besteht.
Bergbau, Bergschäden, Bergschadenverzichtserklärung
Immobilien in Moers und Umgebung sind sehr geschätzt und werden vor allem von vielen Interessenten gesucht. Gute Anbindung und dennoch schnell erreichbare Naherholungsziele machen die Orte für viele Menschen attraktiv. Doch der ehemalige Bergbaubetrieb hat an manchen Immobilien seine Spuren hinterlassen.
Als Immobilienmaklerin in Moers und direkter Umgebung kommt man um das Thema „Bergbau“ und damit verbundene „Bergschäden“ so gut wie nicht herum. Bis in die 70er Jahre wurde in den Zechengebieten am Pattberg, Rheinpreußen, Niederberg etc. Kohleabbau betrieben, was für viele umliegende Grundstückseigentümer zum Verhängnis werden kann. Viele Eigentümer haben vor vielen Jahren einen „Bergschadenverzicht“ unterschrieben, welcher im Grundbuch in Abteilung 2 eingetragen wird. Aber was bedeutet dies für den jeweiligen Eigentümer?
Was ist ein Bergschadenverzicht?
Es handelt sich dabei um privatrechtliche Vereinbarungen. Oft hat der Bergbaubetreiber Kaufpreisnachlässe gewährt oder „vorgezogene“ Ausgleichszahlungen für mögliche Bergschäden geleistet. Im Gegenzug verzichtet der Grundstücksbesitzer vollständig oder teilweise auf zukünftige Bergschadensersatzansprüche. Für einen etwaigen Verkauf ist das ein großes Hindernis, denn sowohl für den Eigentümer, für jeweilige Versicherungen und auch für Bankinstitute ist diese Gegebenheit eine sehr große finanzielle Gefahr im Falle eines Schadens. Achten Sie also darauf, diesen Punkt zu prüfen, sollten Sie Interesse an einem Objekt in der besagten Umgebung haben. Rufen Sie mich gerne an, sollten Sie hierzu weitere Informationen wünschen!




